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Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Reisebüros & Omnibusbetriebes
Karsten Brust
Lesen Sie auch
unsere Hinweise zur Anmeldung
1. Abschluß des Reisevertrages für Busreisen
Mit Ihrer Anmeldung, die mündlich, telefonisch oder schriftlich
erfolgen kann, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages
an. Unsere Bestätigung erfolgt schriftlich in Form der Buchungsbestätigung
und wird mit dieser Bestätigung für beide Seiten verbindlich.
Die Berichtigung von Irrtümern auf Grund von Druck- und Rechenfehlern
bleibt uns bis zum Reiseantritt vorbehalten. Mit Ihrer Anmeldung
erkennen Sie für sich und alle von Ihnen mit angemeldeten Teilnehmern
unsere Reisebedingungen an.
2. Sitzplatzreservierung
Ihren verbindlichen Sitzplatz erhalten Sie schon bei der Buchung
Ihrer Reise. In der Regel werden die Sitzplätze in der Reihenfolge
der Buchung vergeben. Gerne versuchen wir dabei Ihren individuellen
Wünschen zu entsprechen. Bitte beachten Sie, dass es je nach
Bustyp und Busgröße zu geringfügigen Verschiebungen
kommen kann. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.
2. Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des
Reisepreises pro Person zu leisten. Den Restbetrag begleichen Sie
unaufgefordert 30 Tage vor Reisebeginn. Bei kurzfristigen Buchungen
ist der Gesamtreisepreis sofort zu zahlen. Bei Tagesfahrten gibt
es keine Anzahlungsregelung, diese sind bei Buchung innerhalb von
10 Tagen voll zu zahlen.
3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen
des Reiseveranstalters, sowie weitere Angaben in den Reisebedingungen
verbindlich. Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Änderungen und Abweichungen vom Reiseverlauf (beispielsweise
wetterabhängige), die den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen,
sind zulässig. Alle angegebenen Preise/ Zuschläge verstehen
sich pro Person.
4. Rücktritt durch den Veranstalter
Die Mindestteilnehmerzahl zur Durchführung einer Reise liegt
bei 25 Personen. Bei Nichterreichen dieser Zahl ist der Veranstalter
berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche bis
2 Wochen vor Reisebeginn (bei Tagesfahrten bis 3 Tage vor Reisebeginn)
von der Reisedurchführung abzusehen. Der Reisende wird in diesem
Falle informiert, bereits geleistete Zahlungen werden in voller
Höhe zurückerstattet.
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor der Reise vom Vertrag zurücktreten,
maßgeblich ist jedoch der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung.
Bei Rücktritt ist der Veranstalter berechtigt, folgende pauschalierte
Gebühren zu verlangen. Mehrtagesfahrten: Bis zum 30. Tag vor
Reisebeginn 5% des Reisepreises, mindestens jedoch 20,00 €
/ 29.-22. Tag vorher 20% des Reisepreises / 21.-15. Tag vorher 30%
des Reisepreises / 14.-8. Tag vorher 50% des Reisepreises / ab dem
7. Tag vorher 70% des Reisepreises / ab 3 Tage vorher und bei Nichtantritt
der Reise 100% des Reisepreises. Bei Reisen in Verbindung mit Kreuzfahrten
und Flugreisen gelten abweichende Stornierungsregelungen, die wir
Ihnen bei Buchung aushändigen.
Tagesfahrten: Bis zum 14. Tag vor Reisebeginn 5,00 € / ab dem
13. Tag vor Reisebeginn 10,00 € / ab dem 7. Tag vor Reisebeginn
20,00 € / bei Nichtantritt ohne vorherige Abmeldung 100% des
Reisepreises.
Für Tages- und Mehrtagesfahrten gilt gleichermaßen, dass
nicht mehr reduzierbare Eintrittskarten zusätzlich berechnet
werden bzw. lediglich in Kommission genommen werden können.
Umbuchungen des Reiseteilnehmers gelten als Rücktritt, verbunden
mit einer Neuanmeldung.
6. Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den 3-fachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird. Unsere Leistungsträger werden von
uns nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt, dennoch können
wir nicht für diese haftbar gemacht werden. In diesem Zusammenhang
empfehlen wir Ihnen zu Ihrer Sicherheit den Abschluss einer Reisegepäck-,
Reisekranken- und Reiseunfallversicherung. Die Beratung dazu erfahren
Sie in unserem Reisebüro.
7. Gewährleistung
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung
der Reiseleistung durch den Veranstalter kann der Reiseteilnehmer
eine entsprechende
Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis
ist verhältnismäßig herabzusetzen, wobei der Wert
der gebuchten Reise und der erbrachten Reiseleistungen maßgeblich
ist. Anspruch auf Minderung besteht nicht, soweit es der Reiseteilnehmer
schuldhaft unterlässt, den Mangel sofort anzuzeigen.
8. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle
Schäden zu
vermeiden und gering zu halten bzw. den Veranstalter auf die Gefahr
eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen. Mängelanzeigen
sind unverzüglich an die Reiseleitung oder einen anderen Vertreter
des Veranstalters zu richten. Unterlässt der Reisende schuldhaft
die Mängelanzeige oder liegt ein Mitverschulden des Reisenden
an der Entstehung eines Schadens vor, scheiden Ansprüche seinerseits
aus.
9. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer
Erbringung von Reiseleistungen bzw. aufgrund Kündigung des
Reisevertrages wegen Mangels oder bei höherer Gewalt, hat der
Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Für
die Fristwahrung ist das Datum des Zugangs der schriftlichen Reklamation
beim Veranstalter maßgebend.
10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
ist der Reisende selbst verantwortlich.
11. Versicherungen
Zur eigenen Sicherheit wird empfohlen, den Abschluss einer Reiserücktritts-,
Reisekrankenversicherung und bei Auslandsfahrten den Abschluss einer
Auslandsreisekrankenversicherung vorzunehmen. Der Veranstalter verweist
außerdem auf die Möglichkeit, sich durch den Abschluss
weiterer Reiseversicherungen gegen andere Risiken einer Reise abzusichern.
Es besteht die Möglichkeit, diese Versicherungen bei der Buchung
mit abzuschließen. In dem Fall tritt der Reiseveranstalter
nur als Vermittler auf.
12. Sonstiges
Bitte bedenken Sie bei der Wahl Ihres Reisegepäcks das die
Gepäckräume des Busses begrenzt sind und aufgrund gesetzlicher
Vorschriften die zulässige Achslast eingehalten werden muss.
Wir bitten Sie deshalb aktiv die Sicherheit zu unterstützen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass ein Gepäckstück bis 20
kg zulässig ist. Die Reisen werden in Nichtraucher-Reisebussen
durchgeführt. Die Mitnahme von Hunden ist nicht gestattet.
Die Kataloge und Prospekte des Omnibusbetriebes Karsten Brust werden
mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch muss sich der Veranstalter
die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern vorbehalten.
Die in diesen Unterlagen gemachten Angaben entsprechen dem Stand
der Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Kataloge, Prospekte
oder anderer Reiseunterlagen einschließlich dieser Reisebedingungen,
verlieren die Angaben früherer Unterlagen ihre Gültigkeit.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages, einschließlich
dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge. Ergänzende Vereinbarungen, Abweichungen
von diesen Reisebedingungen, mündliche Abreden oder sonstige
Änderungen sind nur gültig, wenn sie vom Veranstalter
schriftlich bestätigt sind.
13. Gerichtsstand
Leistungs- und Erfüllungsstand ist Panketal.
Reisebüro
& Omnibusbetrieb Karsten Brust, Zepernicker Str. 1d, 16341 Panketal/
OT Zepernick; Telefon: 030/9 44 41 78, Fax: 030/94 79 66 69; Fahrtenprogramm
2012, Stand 11/2011; Änderungen im Fahrtenprogramm bzw. in
den Allgemeinen Reisebedingungen vorbehalten.
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